Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner & Definitionen

1.1. Die octonomy AI GmbH, Kirchweg 40, 50858 Köln, Deutschland (nachfolgend „octonomy“ genannt), bietet Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen (nachfolgend „Kunden“ oder „Kunde“ genannt) die AI Platform Services in dem im Angebot vereinbarten und in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Umfang an.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Anhänge gelten für alle Verträge über die Nutzung der AI Platform Services zwischen octonomy und dem Kunden.

1.3. Die Geltung von allgemeinen Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn octonomy den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat. Gesonderte, zweiseitige Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.5. § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 und Abs. 1 Satz. 2 BGB finden keine Anwendung auf Verträge, die zwi-schen den Parteien im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden.

1.6. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen, unabhängig von der Art ihrer Verkörperung oder Vervielfältigung, einschließlich Vertragsunterlagen, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die nicht öffentlich zugänglich sind oder aus deren Inhalt hervorgeht, dass sie offensichtlich vertraulich behandelt werden sollen. Zu den vertraulichen Informationen gehören technische, geschäftliche und andere Informationen, wie z. B. Informationen über Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistun-gen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Marketingpläne und finanzielle Angelegenheiten.

  • Vertragslaufzeitbezeichnet die Laufzeit der vertraglich vereinbarten KI-Plattformdienste, die mit dem im Angebot angegebenen Startdatum des Lizenzvertrags beginnt.
  • Kundeninhaltist der eigene Inhalt des Kunden, wie z.B. Prompts, Tools, Datenbanken und dergleichen, die der Kunde auf die Plattform hochlädt.
  • Kunden-Supportbezeichnet den von octonomy gemäß Anhang 1 bereitgestellten Support.
  • Bereitstellungspunkt des Dienstes“ bezeichnet den Zugangspunkt des Rechenzentrums von octonomy.
  • Unternehmersind alle natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Höhere Gewaltsind Ereignisse, die von octonomy oder dem Kunden bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wie z.B. Naturkatastrophen jeder Art, Feuer, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle.
  • AGBbedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Partei(en)bedeutet octonomy und/oder der Kunde.
  • Plattform“ bezeichnet die über das Internet angebotenen AI Platform Services.
  • Verlängerungszeitraumbezeichnet die Laufzeit, die sich nach der vorherigen Vertragslaufzeit automatisch verlängert.
  • Dienstkomponentensind die verschiedenen Servicekomponenten, die von octonomy angeboten werden und im jeweiligen Angebot an den Kunden näher definiert sind.
  • Startdatumbezeichnet das im Angebot angegebene Datum.
  • Nutzer/ Nutzerbezeichnet die vom Kunden autorisierten Nutzer der AI Platform Services.
  • Der „Lizenzvertrag“ für die AI Platform Services besteht aus dem Angebot, dem Preisblatt, der Leistungsbeschreibung und diesen AGB einschließlich aller Ver-weise. Im Falle eines Konflikts gilt die folgende Reihenfolge:

1. Angebot

2. Anlage 3 zum Angebot: Preisblatt

3. Anlage 1 zum Angebot: Leistungsbeschreibung

4. Anlage 2 zum Angebot: Datenverarbeitungsvertrag

5. Anlage 4 zum Angebot: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

6. Anlage R zum Angebot: Technische Anforderungen und In-formationen

7. Anlage C zum Angebot: Unterstützte Konnektoren

2. Gegenstand & Abschluss des Nutzungsvertrages

2.1. Die octonomy Platform Services bestehen aus Service-Komponenten, die teilweise durch zusätzliche Services und Software-Tools ergänzt werden. Dazu gehören (i) die Erstellung von KI-Mitarbeitern, die in der Lage sind, verschiedene, vom Kunden definierte Aufgaben zu erfüllen, (ii) professionelle Dienstleistungen und (iii) Beratungsleistungen. Einige der Servicekomponenten werden als webbasierte Software-as-a-Service über die octonomy-Plattform bereitgestellt.

2.2. octonomy bietet die Dienstleistungskomponenten gemäß dem Angebot beigefügten Preisblatt (Anlage 3) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) an. octonomy erbringt die Dienstleistungs-komponenten für den Kunden in dem im Angebot vereinbarten Umfang und ggf. mit weiteren vereinbarten Zusatzleistungen.

3. Umfang der Leistungen

3.1. Der Kunde erhält während der Laufzeit des Lizenzvertrages Zugang zu allen Funktionen der bestellten Servicekomponenten gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und dem Preisblatt (Anlage 3) und in dem im Angebot vereinbarten Umfang. Weitere Leistungen von octonomy sind nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

3.2. octonomy stellt die Plattform, einschließlich der darauf zu erbringenden Dienstleistungen, auf Servern zur Nutzung am Lieferpunkt zur Verfügung. Um die Plattform nutzen zu können, muss der Kunde über einen eigenen Internetzugang verfügen und über diesen auf die Plattform am Leis-tungserbringungsort zugreifen.

3.3. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung der technischen Voraussetzungen, wie sie in den „Technischen Voraussetzungen und Informationen“ genannt sind, für den Zugang zur Plattform erforderlich ist. Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die technischen Anforderungen sind in den „Technischen Anforderungen und In-formationen“ (Anhang R) zu finden.

4. Rechte & Pflichten der Vertragsparteien

4.1. Der Kunde schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Nutzung durch den Kunden, wie sie in den Technischen Anforderungen und Informationen in Anlage R beschrieben sind, insbesondere die Systemvoraussetzungen und die Infrastruktur, sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen den Parteien bis zum jeweiligen Übergabepunkt des Dienstes gemäß Ziff.3.2 und Ziff. 3.3

4.2. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde nur die von octonomy zur Verfgung gestellten Tools und Konnektoren nutzen, die in den Unterstützten Konnektoren (Anlage C) zu finden sind.

4.3. Haben die Parteien die Nutzung einer oder mehrerer Servicekomponenten zu einem Pauschalpreis vereinbart, so beinhaltet dies eine Begrenzung der Servicekomponenten. Der Kunde wird es unter-lassen, das Limit des Flatrate-Pakets zu überschreiten („Overuse“). Im Falle einer solchen Über-schreitung werden die Parteien ein neues Pauschalmodell aushandeln. Erzielen die Parteien keine Einigung, behält sich octonomy das Recht vor, entweder (i) jede Nutzung, die das vereinbarte Limit überschreitet, zu sperren oder (ii) die Nutzung der KI-Plattformdienste insgesamt zu sperren, bis die Parteien eine Einigung erzielen.

4.4. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nut-zung der KI-Plattformdienste verantwortlich. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass durch die KI-Plattform-Dienste Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Urheberrechte) verletzt zu werden drohen, wird der Kunde octonomy unverzüglich in Textform informieren. Die Parteien werden sich dann über das weitere Vorgehen abstimmen.

4.5. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von octo-nomy, hat der Kunde jede Nutzung, Veränderung oder sonstiges Verhalten zu unterlassen, das zu einem Verstoß gegen KI-spezifische Vorschriften zum Nachteil von octonomy führen könnte. Dies umfasst u.a. die Nutzung der KI-Plattformdienste durch den Kunden im Bereich verbotener KI-Praktiken oder in den in Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz) aufgeführten Berei-chen sowie Änderungen, die den Risikograd der KI-Plattformdienste im Sinne dieser Verordnung beeinflussen oder beeinflussen können.

4.6. Der Kunde benennt eine für die Implementierung und Nutzung der KI-Plattformdienste verant-wortliche Kontaktperson, die alle Fragen beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen oder koordinieren kann. Der Kunde wird octonomy diesen Ansprechpartner unverzüglich nach Abschluss des Nutzungsvertrages mitteilen.

4.7. Der Nutzerzugang ist nur den Personen gestattet, für die der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der KI-Plattform-Dienste erhalten hat.

4.8. Der Kunde ist für die Überwachung seines Personals, insbesondere der Nutzer, verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese auf die Einhaltung der für sie geltenden Bestimmungen des Lizenzvertrages zu verpflichten. Der KI-Plattform-Service darf nur für eigene betriebliche Zwecke des Auftraggebers und im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs genutzt werden.

4.9. Soweit es für die Bereitstellung von Kundendienst erforderlich ist, hat der Kundendienst Zugang zur und Kontrolle über die Umgebung des Kunden. Neben dem Kunden-Support hat ausschließlich der Kunde die Kontrolle über den Zugang zu seiner Umgebung. Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Nutzer Zugang zur Umgebung und zu allen Informationen haben, die für den Zu-griff auf die Umgebung des Kunden erforderlich sind, wie in Abschnitt4.8 beschrieben.

4.10. Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und sie nicht an unbefugte Dritte (oder andere Nutzer) weiterzugeben. Der Kunde wird octonomy unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unberechtigte Zugangsdaten zugänglich gemacht wur-den oder sonst bekannt geworden sind.

4.11. Für den Fall, dass octonomy den begründeten Verdacht hat, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind, ist octonomy berechtigt, aber nicht verpflichtet, aus Sicherheitsgrün-den den Zugang des Kunden bzw. Nutzers über das SSO mit den bisherigen Zugangsdaten selb-ständig zu sperren und/oder der Nutzer kann sich nur mit neuen Zugangsdaten anmelden. Diese neuen Zugangsdaten können wiederum in das SSO aufgenommen werden. octonomy wird den Kunden bzw. den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

4.12. Der Kunde ist berechtigt und verantwortlich, im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der angebotenen Speicherkapazität der Plattform eigene Kundeninhalte auf die Plattform hochzuladen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Kundeninhalte mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen und keine Rechte Dritter verletzen. Nach Ablauf des Nutzungsvertrages wird octonomy die Kundeninhalte von der Plattform löschen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die betreffenden Kundeninhalte vor Ablauf des Nutzungsvertrages zu sichern.

4.13. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer nicht:

• beleidigende, gewaltverherrlichende, diskriminierende, menschenverachtende, verleum-derische, rassistische, unwahre oder ähnliche Inhalte, die nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind, auf der Plattform veröffentlichen oder zugänglich ma-chen;

• pornografische Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen;

• Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen, die gegen Jugend-schutz- oder Strafgesetze verstoßen;

• Handlungen vorzunehmen, die das ordnungsgemäße Funktionieren oder Aussehen der Plattform oder der Servicekomponenten blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könn-ten (z. B. Denial-of-Service-Angriffe);

• kommerzielle Kommunikation (z.B. Spam) auf der Plattform zu veröffentlichen oder zugäng-lich zu machen, die nicht zuvor von octonomy genehmigt wurde;

• automatisierte Mechanismen (wie z. B. Bots, Robots, Spiders oder Scrapers) zu verwenden, um Inhalte oder Informationen von anderen Nutzern zu sammeln oder anderweitig auf die Plattform oder die Servicekomponenten zuzugreifen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche vorherige Genehmigung von octonomy vor;

• illegale Strukturverkäufe, wie z.B. Schneeballsysteme, auf der Plattform oder in den Service-komponenten zu betreiben;

• Viren oder anderen bösartigen Code hochzuladen;

• auf Umgebungen, Accounts und Zugänge zuzugreifen, die nicht ausdrücklich dem Kunden zugewiesen sind;

• rechtlich geschützte Inhalte unbefugt zu nutzen;

• unbefugt Daten anderer Nutzer zu sammeln, zu nutzen oder zu verarbeiten.

4.14. octonomy ist berechtigt, Inhalte, die gegen Ziff.4.14 verstoßen, unwiederbringlich zu löschen. Ein Anspruch des Kunden und des Nutzers auf Wiederherstellung bereits gelöschter Inhalte besteht insoweit nicht.

4.15. Verstößt der Kunde oder einer seiner Nutzer gegen §.4.14 oder gegen gesetzliche Bestimmungen, ist octonomy berechtigt

• Inhalte zu ändern oder zu löschen;

• den Zugang des Kunden oder des Nutzers für einen begrenzten Zeitraum zu sperren;

• den Zugang des Kunden oder des Nutzers unter Abwägung der jeweiligen Interessen, der Schwere des Verstoßes und der sonstigen relevanten Umstände dauerhaft zu sperren;

• dem Kunden oder dem Nutzer zu untersagen, sich nach der Löschung des Zugangs erneut unter demselben oder einem anderen Namen zu registrieren.

octonomy kann diese Sanktionen ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Kunden, auch gegen den ausdrücklichen Willen des Kunden oder des Nutzers, verhän-gen. octonomy wird den Kunden und den Nutzer per E-Mail über die jeweiligen Sanktionen informieren.

4.16. octonomy behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu erweitern, zu ergänzen oder zu ändern, sofern dies zu einer Verbesserung der AI Platform Services für den Kunden oder zu keiner (wesentlichen) Verschlechterung der AI Platform Services führt.

4.17. Die folgenden Elemente der KI-Plattform-Dienste basieren auf einem Self-Service-Ansatz und liegen somit in der primären Kontrolle des Kunden:

4.17.1. Konnektoren: Die Integration von Drittplattformen / Softwaretools liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

4.17.2. Aufgaben: Die Definition von Aufgaben liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn die Unterstützung von Octonomy im Angebot als Teil der professionellen Dienstleistungen vereinbart wurde. Aufgaben sind im Wesentlichen Aufforderungen, die dem jeweiligen Bearbeiter zugewiesen und von diesem ausgeführt werden.

4.17.3. Agent: Die Konfiguration der Agenten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Dazu gehört insbesondere die Auswahl der Aufgaben, die dem Agenten zugewiesen werden sollen.

4.17.4. Insoweit behält sich octonomy das Recht vor, diese Elemente nach Maßgabe von Ziffer4.18 zu erweitern, zu ergänzen oder zu ändern.

5. Nutzungsrechte & Urheberrechte

5.1. octonomy räumt dem Kunden das örtlich unbeschränkte, zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform und die über sie zur Verfügung gestellten Servicekomponenten und Zusatzdienste für eigene betriebliche Zwecke und wie im Lizenzvertrag festgelegt und im vereinbarten Umfang und für die Vertragslauf-zeit des Lizenzvertrages zu nutzen.

5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu vermieten, zu ver-leasen, zu verleihen, zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder anderweitig zu vertreiben oder wei-terzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Daten-netz; (ii) die Plattform zur Entwicklung anderer Dienste zu nutzen; (iii) Komponenten der Plattform, für die dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren oder zu nutzen; (iv) die Rechte zur Nutzung der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugang zur Plattform zu gewähren; (v) den Programmcode der Plattform zu verändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder in seine Funktionalität einzugreifen, soweit dies nicht durch zwingende Urhe-berrechtsgesetze gestattet ist; und (vi) rechtliche Hinweise zu entfernen, zu verdecken oder zu ver-ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geistigen Eigentumsrechte von octonomy.

5.3. Wenn der Kunde Kundeninhalte auf der Plattform bereitstellt oder verfügbar macht, sei es durch Hochladen, Integration, Konfiguration oder andere Mittel, verbleiben alle Rechte an den Kundenin-halten beim Kunden. Der Kunde räumt octonomy das uneingeschränkte, zeitlich begrenzte, wider-rufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Kun-deninhalte auf der Plattform für die Erbringung des KI-Plattformdienstes im Rahmen des Lizenzver-trages für die Vertragslaufzeit des Lizenzvertrages zu nutzen.

5.4. octonomy behält sich das Recht vor, die vorgenannten Kundeninhalte (mit Ausnahme etwaiger Marken oder Zeichen Dritter) und insbesondere das daraus gewonnene Wissen für eigene Zwecke zu nutzen.

6. Laufzeit & Beendigung

6.1. Der Lizenzvertrag wird für die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit abgeschlossen. Die Vertrags-laufzeit des beauftragten KI-Plattform-Dienstes beginnt mit dem im Angebot genannten Startdatum des Lizenzvertrages.

6.2. Unabhängig vom Startdatum ist octonomy berechtigt, aber nicht verpflichtet, den KI-Plattform-Dienst vor Fälligkeit der Zahlung gemäß Ziff.7 bereitzustellen.

6.3. Der Lizenzvertrag verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

6.4. Beide Parteien haben das Recht, den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

6.4.1. ein schwerwiegender Verstoß des jeweiligen Kunden gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages, oder

6.4.2. die Nichtleistung fälliger Zahlungen durch den Kunden trotz Mahnung und Nachfristsetzung.

Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass die andere Partei schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den behaupteten Grund für die fristlose Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

6.5. Die Kündigung bedarf zumindest der Schriftform.

6.6. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der KI-Plattform-Service nicht mehr zur Verfügung gestellt und die Zugangsrechte des Kunden zur Plattform werden gesperrt.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

7.1. Für die Bereitstellung des KI-Plattform-Dienstes hat der Kunde die im Lizenzvertrag vereinbarte und im Preisblatt angegebene Vergütung zu zahlen. Soweit im Preisblatt nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nutzungsunabhängig und wird auch dann fällig, wenn der Kunde den KI-Plattform-Service nicht (vollständig) nutzt,

7.2. Soweit im Preisblatt nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung im Voraus und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung durch octonomy erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Lizenzvertrages und zu Beginn jeder Verlängerungsperiode.

7.3. Wenn und solange der Kunde die Zahlungen nicht fristgerecht gemäß Ziff.7.2 leistet, ist

octonomy ist berechtigt, die weitere Nutzung des AI Platform Service zu sperren.

7.4. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

7.5. Anpassung des Entgelts

7.5.1. octonomy ist berechtigt, die Vergütung in jedem Vertragsjahr um 5% zu erhöhen. Die Erhöhung wird in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.

7.5.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass octonomy die Vergütung nach billigem Ermessen anpas-sen kann, wenn (i) eine zu Unrecht für zulässig erachtete Klausel vorliegt oder (ii) Hindernisse für die (weitere) Anwendung von §7.5.1 bestehen oder nachträglich eintreten, insbesondere bei einer Än-derung der für die Preiskalkulation maßgeblichen Marktverhältnisse (u.a. bei einer Erhöhung der Entwicklungskosten, insbesondere durch steigende Rohstoffpreise, steigende Personalkosten oder sonstige preissteigernde Kostensteigerungen). Bei der Anpassung des Entgelts wird octonomy ins-besondere die Marktbedingungen, die wirtschaftliche Lage, die Preise der konkurrierenden Anbie-ter, die Inflation, wie sie sich aus den mit den Vertragsprodukten vergleichbaren Indizes ergibt, be-rücksichtigen. Die Preisanpassung wird jeweils zu Beginn einer Verlängerungsperiode wirksam.

8. Gewährleistung

8.1. Im Falle von Mängeln gelten für die Nutzung der Plattform, der Servicekomponenten und der über die Plattform erbrachten Zusatzleistungen die nachfolgenden Bestimmungen. Dies gilt nicht für Fach- und Beratungsleistungen.

8.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für einen Mangel des KI-Plattform-Dienstes gemäß8.1 , der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsvertrages besteht oder später auf-grund eines Umstandes auftritt, den octonomy nicht zu vertreten hat.

8.3. Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit des Vertragsgegenstandes gemäß Ziff.8.1 aufgehoben oder nicht nur unerheblich gemindert ist. Im Falle der Aufhebung ist der Kunde bis zur Beseitigung des Mangels von der Vergütung nach §7 befreit. Bei teilweiser Ungeeignetheit wird die Vergütung für den Zeitraum bis zur Beseitigung des Mangels auf ein angemessenes Maß herabgesetzt.

8.4. Der Kunde wird octonomy aufgetretene Mängel unverzüglich in Textform anzeigen.

8.5. Der Kunde wird octonomy im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren unentgeltlich unterstützen und octonomy alle erforderlichen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die dem Kunden zur Verfügung stehen und von octonomy zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt werden.

9. Haftung, Haftungsbeschränkung

9.1. octonomy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von octonomy, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen von octonomy beruhen, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer von octonomy garantierten Beschaffenheit oder bei arglistigem Verhalten von octonomy entstanden sind. octono-my haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die von octonomy oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von octonomy vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2. octonomy haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Ange-stellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentli-cher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereit-stellung des KI-Plattform-Dienstes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung des KI-Plattform-Dienstes ermögli-chen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist die Haftung von octonomy außer in den Fällen der Ziff.9.1 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. octonomy haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Kun-de es unterlassen hat, im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten Datensicherungen durchzu-führen, um eine Wiederherstellung verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.

9.4. Der Kunde stellt octonomy von allen Schäden und Sanktionen, einschließlich aller angemessenen Kosten und Aufwendungen, frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Behauptung eines Drit-ten, einschließlich der Aufsichtsbehörden, entstehen, dass die Nutzung einer Servicekomponente durch den Kunden geistige Eigentumsrechte, wie z.B. Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnis-se, Handelsaufmachungen oder andere Schutzrechte eines solchen Dritten, oder andere gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI-Act), verletzt. Dies gilt nur, wenn das ur-sächliche Verhalten im Verantwortungs- oder Einflussbereich des Kunden liegt.

9.5. Der Kunde haftet gemäß Ziff.4.5 in vollem Umfang für alle Sanktionen und Schäden, die aus der Nutzung, Veränderung oder einem sonstigen Verhalten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von octonomy resultieren, das zu einem Verstoß gegen AI-spezifische Vorschriften führen könnte. Insbesondere haftet octonomy nicht für Schäden und Sanktionen, die aus Verstößen gegen die Ver-ordnung (EU) 2024/1689 resultieren, wenn das ursächliche Verhalten im Verantwortungs- oder Kon-trollbereich des Kunden liegt. Dazu gehören insbesondere die Nutzung des KI-Plattformdienstes durch den Kunden im Rahmen der in Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Gesetz) aufge-führten Verbotsbereiche sowie Änderungen, die das Risikoniveau des KI-Plattformdienstes nach dieser Verordnung beeinflussen oder beeinflussen können.

9.6. Die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleibt hiervon unberührt.

9.7. Im Übrigen ist jegliche Haftung von octonomy ausgeschlossen. Insbesondere haftet octonomy nicht im Falle von höherer Gewalt.

9.8. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen octonomy beträgt ein (1) Jahr, außer in den in Ziff.9.1 und9.6 genannten Fällen.

10. Vertraulichkeit

10.1. Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen der Lizenzvereinbarung offenbart oder von der anderen Partei erhalten hat, vertraulich behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen verwenden.

10.2. Die Parteien werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und sie mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie auch für ihre eigenen vertraulichen Informationen aufwenden, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.3. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die

a) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Ver-tragspartei im Rahmen der Lizenzvereinbarung erhalten hat, oder

b) die die empfangende Vertragspartei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche In-formationen der anderen Vertragspartei entwickelt hat, oder

c) die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, der nicht an Beschränkungen hin-sichtlich der Nutzung und Offenlegung dieser Informationen gebunden ist, oder

d) die ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, oder

e) die eine Vertragspartei durch schriftliche Erklärung gegenüber der empfangenden Ver-tragspartei von der Geheimhaltung ausgenommen hat.

10.4. Die Verpflichtungen nach §10.1 gelten für fünf (5) Jahre über das Ende des jeweiligen Lizenzvertra-ges hinaus.

11. Schutz von Daten

Die Parteien werden personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Daten-schutzbestimmungen verarbeiten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch octonomy als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher finden sich in der Datenschutzrichtlinie von octonomy, die nicht vertragsgemäß ist und von Zeit zu Zeit geändert werden kann, abrufbar unter: https://support.octonomy.ai/privacy-policy.

12. Allgemeines

12.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag, einschließlich der Zahlungspflichten des Kunden, ist der Sitz von octonomy.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nut-zungsvertrag ist der Sitz von octonomy. octonomy ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

12.3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 4.11.1980 (UN-Kaufrecht) Anwendung.

12.4. octonomy ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde räumt octono-my das Recht ein, das Logo und den Namen des Kunden in elektronischer, gedruckter oder sonsti-ger Form für interne oder externe Marketingaktivitäten, z.B. im Internet, in Broschüren, Angeboten, Präsentationen oder Pressemitteilungen, unentgeltlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und zeit-lich begrenzt auf die Dauer der Kundenbeziehung zu verwenden.

12.5. octonomy behält sich das Recht vor, den angebotenen KI-Plattform-Dienst sowie diese AGB zu än-dern, soweit die jeweilige Änderung erforderlich ist, um Änderungen Rechnung zu tragen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Nutzungsvertrages nicht vorhersehbar waren und deren Nichtbeachtung das vertragliche Gleichgewicht zwischen octonomy und dem Kunden beeinträchti-gen würde, insbesondere soweit octonomy (i) verpflichtet ist, den KI-Plattform-Dienst mit dem da-rauf anwendbaren Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert, (ii) dadurch einem Gerichtsurteil oder einer gegen octonomy gerichteten behördlichen Ent-scheidung nachkommt, und/oder (iii) den KI-Plattform-Dienst aufgrund zwingender sicherheits-technischer Aspekte anpassen muss. Die Änderung der Leistungen schränkt zu keinem Zeitpunkt die Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten von octonomy ein.

12.6. In anderen Fällen als in Ziff.12.5 wird octonomy den Kunden vorab über die Änderungen der AGB informieren. Widerspricht der Kunde der Geltung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der Mit-teilung, so gelten die Änderungen als mit Wirkung für die Zukunft angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so wird das Vertragsverhältnis in der bisherigen Form fortgesetzt. octono-my wird in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

12.7. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AGB bedürfen vorbe-haltlich der Ziffern12.5 und12.6 der Schriftform (eine einfache elektronische Signatur, z.B. mittels ei-nes Signaturtools, ist hierfür ausreichend). Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformer-fordernis.

12.8. Sollten einzelne Bestimmungen des Lizenzvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Lizenzvertrages nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirt-schaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn die Parteien nachträglich feststellen, dass der Lizenzvertrag unvollständig ist.